Von Hermann Abels.
Ort und Pfarre Stenebille, seit dem 18. Jahrhundert Steinbild geheißen, werden in der uns schriftlich überlieferten Geschichte erst 1304 genannt, fast zuletzt von allen älteren Ortschaften im ganzen Emslande, wogegen Rhede schon 829 und eine große Reihe anderer um 1000 Erwähnung findet.
Jedoch lässt dieser Umstand keineswegs den Schluss zu, dass Steinbild zu den jüngeren Orten gehören müsse; im Gegenteil ist nicht daran zu zweifeln, dass sowohl Ort wie Pfarre, namentlich letztere, gerade zu den allerältesten seit dem Beginn der christlichen Zeit zu rechnen sind, wenngleich der Pfarrort sich bis auf den heutigen Tag an Bevölkerungszahl wenig entwickelt hat und nur etwa 250 Einwohner (nach der Volkszählung von 1925: 217) zählen dürfte.
Obschon das Emsland in vorchristlicher Zeit auf eine Reihe von Jahrhunderten verhältnismäßig starker Besiedelung zurückgeschaut haben muss, in denen die meisten heutigen Ortschaften vorhanden waren, ist uns doch von keiner einzigen von ihnen der Name überliefert und daher beginnt für alle die wirkliche Geschichte erst nach der Einführung des Christentums. Auch diese Namen verdanken ihr Bekanntsein mehr dem Zufall und ebenso ist es mehr oder minder dem Zufall zuzuschreiben, wenn auch bedeutsame Ansiedlungen erst spät schriftliche Erwähnung gefunden haben. Wie bekannt, haben in und nach der Zeit der Bekehrung zum Christentum namentlich zwei Benediktinerklöster: Werden an der Lippe und Corvey an der Weser, im Emslande eine Reihe von Besitzungen erworben, über deren Einkünfte sie Buch führten. Diese Verzeichnisse sind uns zu einem größeren Teile erhalten geblieben und bilden den Grundstock für unsere Kenntnis der alten emsländischen Ortsnamen, wenn sie auch über die Größe und Bedeutung der damaligen Dörfer und Einzelhöfe nur geringe sichere Auskunft geben. Unter diesen werden manche sicherlich schon in vorchristlicher Zeit vorhandene einfach aus dem Grund nicht genannt, weil in ihrem Bereiche diese beiden Klöster keine Besitzungen hatten, so im jetzigen Kreise Aschendorf neben Steinbild auch Heede und Herbrum.
Schon die älteste bekannte Erwähnung Steinbilds scheint Rätsel aufzugeben. Sie berichtet nämlich, dass 1304 die freien Unterhöfe von Dörpen, das, wie allgemein bekannt, bis tief in die Neuzeit zur Pfarre Steinbild gehörte und bereits um 890 als Dorpun erwähnt wird, sich unter den Schutz der Dynasten von Ahaus im nordwestlichen Teile des jetzigen Regierungsbezirks Münster begaben. 1). Bevor wir auf die Veranlassung zu diesem Schritte eingehen, müssen wir uns mit der in der darüber aufgestellten Urkunde genannten Pfarre Steinbild und deren Pfarrsitzen beschäftigen.
Irgendeine schriftliche Nachricht über den Ursprung der ältesten Kirche und der Pfarre in Steinbild ist nicht überliefert, wie das ebenso bei fast sämtlichen Pfarren des Emslandes der Fall ist. Aber auch ohnedies steht zweifellos fest, dass Steinbild nicht nur, wie gesagt, zu den alten, sondern zu den ältesten Pfarren des Emslandes gehören muss, weil ihre Begründung nach der Übergabe der emsländischen Kirchen an Corvey unter Ludwig dem Frommen 834, bzw. Aschendorfs zur Zeit Ludwigs des Deutschen (843 – 876) 2). aus zwingenden geschichtlichen Gründen undenkbar ist. Sie muss aber auch von ihrem Bestehen an bis zur Abpfarrung Dörpens bereits den gleichen Umfang gehabt haben. Dieser war ungewöhnlich groß: er erstreckte sich nördlich bis an die Südgrenze des Laingo (Taufkirchpfarre Aschendorf: Heede, Lehe), westlich und östlich der Ems einschließlich Dersum, Walchum, Sustrum bis in einen Teil von Wippingen, südlich bis an das Gebiet der Pfarre Lathen. Da es allgemeine Regel ist, dass – von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen – die alten Pfarrbezirke niemals vergrößert, sondern höchstens wegen der zeitlichen Entwicklung verkleinert werden und letzteres bei Steinbild nicht vorlag, ist mit voller Sicherheit zu behaupten, dass der soeben genannte Umfang bei der Gründung festgelegt worden ist.
Die an Umfang größten Pfarren alter Zeit pflegen aber auch die frühesten zu sein; auch das muss für Steinbild zutreffen. Dem entspricht auch die Wahl Steinbilds zum Sitze der Pfarre und zur Erbauung der Kirche; denn dieser Ort liegt in der Tat in der geographischen Mitte des gesamten Pfarrsprengels. Eher könnte auffallen, dass das alte Steinbild nicht, wie Dersum, Walchum und Dörpen, u. a. eine „villa“, „Dorf“ im alten Sinne war (eine aus mehreren selbständigen Höfen bestehende Ansiedlung), sondern nur ein, wenn auch großer Haupthof, um den sich kleinere von ihm abhängige Höfe gruppierten, ähnlich wie z. B. das „Haus“ Heede. Wenn bei solchen Kirchen begründet wurden, waren es sogenannte Eigenkirchen, die zwar für die innerkirchliche Verwaltung einem Bistum unterstanden, auch soweit sie einen eigenen Pfarrsprengel hatten, für den Unterhalt des Pfarrers Grundstücke (den „Kirchenmansus“, in der Regel 30 Morgen) besaßen, die aber von dem Besitzer des Haupthofes gestellt werden mussten, der die Bau- und Unterhaltungspflicht der kirchlichen Gebäude und dafür das Recht hatte, der betreffenden bischöflichen Behörde den Pfarrer vorzuschlagen, was fast stets der tatsächlichen Ernennung gleich kam und auch zu manchen Missbräuchen Anlass gegeben hat. Für solche Eigenkirchen, die nach Einrichtung eines Gesamt-Pfarrsystems in einem Bezirke nicht mehr als Pfarrkirchen begründet werden konnten, hatte das fränkische Reich schon vor Karl d. Gr. ein besonderes kanonisches Recht, das weiter ging als das Kirchenrecht der römischen Kurie und von Karl d. Gr. diesem in etwa angeglichen wurde.
Im Emslande (Agredingo) fand die Einrichtung des geordneten Pfarrsystems in der Zeit von 802 bis 834 durch das von Karl d. Gr. in Meppen geschaffene und der Diözese Osnabrück unterstellte Missionshaus statt; als 834 Corvey den Besitz der von diesem begründeten Pfarren antrat, war die Organisation vollendet, neue Pfarrbezirke brauchte es nicht mehr zu schaffen und hat es auch nicht getan. Nun haben wir von etwa 1150 und 1200 amtliche Corveysche Verzeichnisse über die Kirchen, deren Patronat das Kloster im Besitze hatte: in keinem von beiden wird die Kirche in Steinbild genannt – ein offenbarer Beweis, dass es über diese keine Rechte geltend machen konnte, obwohl sie im Bereiche des Corveyer Gebietes lag. 3). Auch die Kirche zu Bokeloh mit ihrem ursprünglich bis tief in den Hümmling reichenden ungewöhnlich großen Pfarrbezirke (vom hl. Ludger begründet) war bis zum Jahre 1037 Eigenkirche und ging dann durch Vertrag an Corvey über. 4). Von einem ähnlichen Abkommen betr. Steinbild ist nichts bekannt; jedenfalls hat Corvey darauf niemals Rechte geltend zu machen versucht. Seit wann das Patronat an den bischöflichen Stuhl von Münster bzw. Osnabrück gekommen ist und die Kirche damit den Charakter der Eigenkirche verloren hat, ist urkundenmäßig nicht zu erweisen; es muss aber mindestens nach 1300 gewesen sein.
Nachdem wir im Vorstehenden gesehen haben, dass die Gründung der Pfarre Steinbild nicht auf dem Wege geschehen sein kann, wie die der meisten emsländischen: durch die allgemeine Christianisierung nach dem Ende der Sachsenkriege unter Karl dem Großen, aber auch nicht später als diese, müssen wir nach positiven Anzeichen suchen, die uns auf den richtigen Weg führen können, um aus dem Dunkel mindestens in eine lichte Bahn zu gelangen. Dazu gibt uns die nächste und einzige Handhabe die Erwähnung der Edlen von Ahaus aus dem Jahre 1304. Von vornherein erscheint es auffällig, dass das für damalige Verhältnisse ziemlich entlegene Ahaus Beziehungen zum unteren Emslande hatte, so dass es sogar als Schutzmacht aufgerufen werden konnte. Wenn wir aber auf die uns überlieferten geschichtlichen Tatsachen schauen, kommen wir zu anderer Ansicht.
Die Geschichte der Herrschaft und Stadt Ahaus („Haus“ = adlige Siedlung, an der Aa) hat der als zuverlässiger wissenschaftlicher Heimathistoriker Karl Tücking in der Zeitschrift des westfälischen Geschichts- und Altertumsvereins zusammenhängend behandelt in dem Jahrgang 28 (1869). Dort hebt er hervor, dass die Gründung von Ahaus anscheinend nicht über den Anfang des 9. Jahrhunderts hinausgerückt werden dürfe, da es unter den Orten zur Zeit des hl. Ludger nicht genannt werde. Diese Beweisführung ist aber nicht haltbar. Erstens haben, wie schon eben behandelt, die meisten mittelalterlichen Siedlungen aller Art jahrhundertelang bestanden, bevor sie bei Einführung des Christentums schriftlich erwähnt wurden, und zweitens werden in den über den hl. Ludger handelnden alten Schriftwerken durchgehends nur diejenigen Orte genannt, zu denen er durch seine Missionsarbeit in Beziehung trat. Wenn nun festzustellen wäre, dass St. Ludger in der Gegend von Ahaus ebenso wenig selbst das Evangelium gepredigt hätte, wie im anstoßenden Bentheimischen? Wenn er dazu keine Veranlassung gehabt hätte aus dem einfachen Grunde, weil zu seiner Zeit Ahaus und Umgegend bereits christliches Land gewesen wären? Und das liegt sogar sehr nahe, wenn es auch bisher von der Heimatgeschichtsforschung nicht klar hervorgehoben ist.
Aber das Ahäuser Gebiet mit altsächsischer Bevölkerung grenzte unmittelbar an das west- oder „kleinfriesische“ Bistum Utrecht, dem der hl. Bonifatius in den letzten Jahren seines Lebens vorstand, nachdem er als Erzbischof von Mainz verzichtet hatte. Aus dieser Zeit wissen wir mit Sicherheit, dass seine Missionare wie Marchelm (Marcellin), Swibert, Liafwin (Lebuin) in dem an die Niederlande stoßenden ganzen altsächsischen Grenzgebiete mehrfach tätig waren; Marchelm ist 760 in dem Bentheim benachbarten Oldenzaal gestorben. Unter diesen Glaubensboten befanden sich viele angelsächsische Priester und die theologische Bildungsanstalt im St. Martinskloster zu Utrecht stand in lebhaften Beziehungen zu der berühmten Hochschule von York in England, an der ja auch der aus der Nähe von Utrecht stammende hl. Ludger studiert hatte.
Dass auch diese englischen Glaubensboten gerade in der Gegend von Ahaus missionierend tätig gewesen sind, ist erst in den letzten Jahrzehnten nachzuweisen möglich geworden durch die Auffindung des unteren Teiles eines großen Steinkruzifixes auf dem ehemaligen Haupt-Gerichtsplatze der Herren von Ahaus bei Wüllen, an dessen Perpendikulärbalken sich deutliche Spuren von uralten reliefartigen Rankenverzierungen zeigen, wie man sie auf deutschem Boden nirgends antrifft, auch nicht an dem ältesten christlichen Steinbildwerk deutschen Geistes, dem berühmten „Herrgott von Bentheim“. Diese Ornamente entsprechen dagegen genau denen, die sich häufig an den irisch-angelsächsischen Hochkreuzen zeigen und dort den keltischen Gedenksteinen aus der Heidenzeit nachgebildet sind. *). Das Kruzifix stammt zwar, wie die Kunstgeschichte des Kreuzes nachweist, aus der Zeit nach Karl d. Gr., als bereits die Ahäuser Gegend wegen ihres altsächsischen Charakters bei der Abgrenzung der Bistümer nebst der Obergrafschaft Bentheim der Diözese Münster zugewiesen war; das eigenartige Kruzifix spricht aber dafür, dass nicht nur der hl. Ludgerus – selbst Priester der Diözese Utrecht – in diesem Bezirke die Utrechter Missionare nebst den angelsächsischen weiter wirken ließ, sondern dass auch seine nächsten Nachfolger dies taten.
Zahlreiche, im einzelnen mehr oder weniger glaubhafte Legenden und Sagen melden aber, dass Schüler des hl. Bonifatius im nordwestlichen Sachsengebiete, zu dem ja auch unser Emsland gehörte, als erste Verkünder des Christentums gewirkt und mehrere den Martyrertod gefunden haben. Deshalb würde es in keiner Weise befremdlich sein, wenn solche bereits längere Zeit vor den Sachsenkriegen an der äußersten sächsischen Nordwestecke, an der damals voller Friede herrschte, einen erfolgreichen Vorstoß gegen das Heidentum unternommen hätten, und das war gerade, da der kleine sächsische Laingo mit Heede und Lehe als Südgrenze von Friesland aus verwaltet wurde, der alte Pfarrbezirk Steinbild.
Aber wie kommt gerade Ahaus da hinein? Hier sind wir freilich für die älteste Zeit auf Vermutungen angewiesen. Tücking sagt a. a. O., dass die Edlen von Ahaus neben ihrem abgerundeten Gebiete „eine beträchtliche Zahl getrennt liegender Besitzungen“ hatten, die er leider nicht namentlich anführt. Zu diesen dürfte seit alter Zeit der Haupthof Stenebille gehört haben und deshalb von den Herren von Ahaus dort die Missionierung veranlasst sein, vielleicht mit dem Nebenzwecke, damit ihren Besitz zu sichern und auszudehnen. Dabei haben sie nicht zugunsten der Kirche auf den Haupthof verzichtet, sondern sind Besitzer und Schutzherren der Pfarrkirche geblieben, ein Recht, das ihnen, soweit bekannt, auch später niemals bestritten werden konnte, sonst hätte Corvey es sicher nicht unterlassen.
Aus der Geschichte der Edlen und Dynasten von Ahaus ergibt sich, dass sie von altersher sehr begütert, also Eigentümer umfangreichen Landbesitzes gewesen sein müssen. Vor 1139 erstreckte sich ihre zusammenhängende Herrschaft bereits über die Ortschaften und Kirchspiele Ahaus, Wüllen, Wessum und Alstätte; ihre Verwandten saßen in Diepenheim, im hölländischen Overyssel, die nach dem Aussterben der Hauptlinie (vor 1139) ihre Nachfolger wurden. Es ist sicher, dass sie Kirche und Pfarre Steinbild auf ihre Kosten errichteten; das bezeugt schon allein die noch bis auf den heutigen Tag bestehende Wahl des hl. Georg zum Kirchenpatron. Wenn man diesem bei Pfarr- oder Annerkirchen aus alter Zeit begegnet, kann man nämlich mit Sicherheit darauf schließen, dass sie Gründungen von ritterbürtigen Adligen zu Ehren ihres Schutzpatrons darstellen. So sagt im Einverständnis mit Dr. Samson („Die Heiligen als Kirchenpatrone“, Paderborn 1892, S. 196) der Patrozinienforscher für das Herzogtum Westfalen Dr. Leineweber in der Zeitschrift „Die Heimat“, 4. Jahrgang (Brilon 1921) S. 36 direkt: „Wo wir sein Patrozinium finden, da können wir sicher auf einen adligen Gründer der betreffenden Kirche oder Kapelle schließen.“ Dass die Edlen von Ahaus im Hochstift Münster zu den vornehmsten Herrschaften gehörten, geht auch daraus hervor, dass sie dessen erste Hofwürde, das Truchsessamt, bis zu dessen Erlöschen in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekleideten. **).
Das 14. Jahrhundert war bekanntlich die Zeit der Auflösung und Machtlosigkeit der deutschen Königsmacht durch die stetig wachsende Selbständigkeit der Landesfürsten, auch der kleinsten, die sich dauernd unter einander selbst wegen der geringfügigsten Besitzteile befehdeten und bekriegten. So hatten 1304 auch das Fürstbistum Münster, dem seit 1252 durch Kauf von Gräfin Jutta von Ravensberg-Montjoie (in der Volkssage noch als „Frau von Mundelo“ bekannt) landesherrlich das Emsland gehörte, und der Graf von Tecklenburg, damaliger Herr des Hümmlings, Händel um die Freien von Dörpen, von denen der Tecklenburger, wohl mit bewusstem Unrecht, behauptete, dass sie zum Hümmling gehörten, während der Fürstbischof sie mit Recht zum Kirchspiel Steinbild rechnete.
Die Freien von Dörpen wandten sich, wie schon zu Anfang gesagt, an Ahaus, offenbar weil das als Eigentümer der Pfarre der nächste pflichtmäßige Beschützer war. Daraus geht, worauf es für uns ankommt, unverkennbar hervor, dass man ihm in Dörpen damals noch soviel Macht oder Einfluss zutraute, um diesem Schutze Nachdruck zu geben. Die Fehde nahm größeren Umfang an, zog sich durch eine lange Reihe von Jahren hin, endete indes für Münster wenig günstig. Die Einzelheiten sind für unseren Zweck ohne Belang; sie finden sich bei Stüve, Geschichte des Bistums Osnabrück. Bd. I S. 653 ff. skizziert. Hier sei nur bemerkt, dass Dörpen bei Steinbild blieb, die Macht und Bedeutung der Dynasten von Ahaus aber mehr und mehr sank.
Bereits 1315 erwarb Fürstbischof Ludwig von Münster, aus dem Hause der Landgrafen von Hessen, von ihnen die vielumstrittenen Burgen Bredevord und Lon im niederländischen Geldern gegen Verpfändung der Burgen Landegge und Fresenburg, aber reichlich hundert Jahre später sind sowohl die Burg Ahaus wie die benachbarte Burg Ottenstein in münsterischem Bistumsbesitz. Damit war auch das Patronsrecht der Pfarre Steinbild an Münster übergegangen, das nunmehr die Steinbilder Pfarrer zur formellen Ernennung dem bischöflichen Ordinariat in Osnabrück vorzuschlagen hatte, bis es Christoph Bernhard v. Galen zur Zeit einer Erledigung des Osnabrücker Stuhles gelang, das Emsland mit päpstlicher Genehmigung auch in kirchlicher Beziehung mit Münster zu verbinden. Das führte von selbst die Folge nach sich, dass die Steinbilder Pfarrstelle ohne Mitteilung direkt vom bischöflichen Stuhle Münster besetzt wurde. Dies Recht ging selbstverständlich auf den Bischof von Osnabrück über, als im Jahre 1824 das Emsland seinem alten geschichtlichen Bistumssitze durch die Bulle „Impensa Romanorum“ zurückgegeben wurde.
Das kirchengeschichtlich wichtigste Ergebnis dieser kurzen Untersuchung ist also, dass Steinbild nicht nur zu den ältesten Kirchspielen unseres Emslandes zählt, sondern – vielleicht nächst dem wohl noch auf den im Alter von 82 Jahren am 7. November 739 gestorbenen ersten Bischof von Utrecht, den hl. Willibrord, zurückschauenden Wesuwe – unter ihnen überhaupt das älteste und mindestens vor den ludgerianischen Kirchen bzw. Kapellen Bokeloh, Heede, Aschendorf, Rhede entstandene christliche Gotteshaus gehabt hat.
1) Behnes, Beiträge zur Gesch. u. Verfassung des ehem. Niederstifts Münster, S. 49. Anm. 90.
2) Wigand Gesch. v. Corvey , Bd. II S. 233. Kindlinger, Münst. Beiträge. Bd. II, S. 107.
3) Meppener Urkundenbuch Nr. 38 und 51
4) Osnabrücker Urkundenbuch I Nr. 136. (Fehlt im Meppener Urkundenbuch.)
*) Vgl. Abels: Der „Herrgott von Bentheim“ Bentheim 1929, A. Hellendoorn, S 19 f.
**) Berger, „Über die münsterischen Erbämter“, Ztschr. f. westf. Gesch.- u. Altertumskunde; Bd. 19, S. 336.
Quelle: Mein Emsland Jahrgang 1929 Beilage zur Ems-Zeitung
Verlag: Buchdruckerei der Ems-Zeitung L. Rosell, Papenburg