Die Geschichte des Gutes Heede verliert sich in das Reich der Sage. Nach ihr soll der heilige Ludger den Hof zu Heede käuflich erworben haben, um auf eigenem Grund seiner Gewohnheit gemäß übernachten zu können, wenn er von seiner westfriesischen Heimat aus seine Besitzungen in Bokeloh und Thuine besuchte. Er musste dazu den einzigen stets wasserfreien Weg über die Bourtange nehmen, der weiterhin durch Heede führte. Zur Befriedigung seiner religiösen Bedürfnisse hätte er auf dem Hof eine Kapelle erbaut.
Diese Sage scheint eine gewisse geschichtliche Berechtigung zu haben. Die Heeder Kirche, die sich, wie wir sehen werden, aus der Kapelle entwickelt hat, war eine Eigenkirche. Ihr Patron ist der hl. Petrus, was auf eine Gründung in der Bekehrungszeit hinweist. Nachdem Ludger im Jahre 787 vom Papst das Amanduskloster in Lotusa, dessen Schutzpatron der Apostel Petrus war, erhalten hatte, wählte er diesen mit Vorliebe zum Titelheiligen der von ihm gegründeten geistlichen Stiftungen, so auch bei den Klöstern Werden und Helmstedt. Von 791 bis 801 war Ludger der erste Bischof von Münster. Er vermachte seinem Stuhl einen Teil seines Besitzes, und es ist wahrscheinlich, dass sich unter diesem auch Heede befand. Die Bischöfe von Münster gaben den Hof an Ministerialen zu Lehen aus, in deren Eigentum mit dem Erblichwerden der Lehen auch die Heeder Kirche überging. Im Jahre 1177 schenkten der münstersche Ministeriale Siguin und seine Frau Bertradis den Hof in Heede mit neun Erben und den dazugehörenden Eigenbehörigen, die Kapelle mit ihrem Vermögen, einen Hof, der jährlich 2 Malter Roggen für den dortigen Priester und 2 weitere Malter für die Lichter in der Kapelle als Abgabe zu leisten hatte, nebst anderen Besitzungen, die sie sämtlich vom Bischof zu Lehen trugen, mit dessen Einwilligung an das münstersche Domkapitel. In der Folgezeit mochten die Bischöfe ein Interesse daran haben, die Grenzen ihres Sprengels im Norden gegen die Angriffe der Groninger und Ostfriesen durch feste Stützpunkte zu schützen. Dies wird den Bischof Otto bewogen haben, im Jahre 1212 mit dem Domkapitel, das in erster Linie an Besitz interessiert war, dessen Einkünfte gesichert erschienen, seinen Hof in Emsbüren gegen dessen Güter in Heede mit allem ihrem nördlich Harens gelegenen Zubehör zu vertauschen.
Der Hof in Heede war so wieder in bischöfliche Hand gekommen. Er wurde auch weiterhin an eine Ministerialenfamilie zu Lehn ausgetan, die sich nach ihm benannte. Von ihr wird 1308 ein Gottfried v. Heede als Zeuge in einer in Haselünne ausgestellten Urkunde erwähnt, anscheinend war er Burgmann daselbst. Im Jahre 1350 wurde Coep v. Heede vom Bischof von Osnabrück mit dem kleinen Zehnten zu Börger und dem Erbe Bamming in Heede belehnt, die fortan eine Pertinenz des Gutes Heede blieben. Vom Bischof von Münster erhielt er 1364 seine Wohnung in Heede zu Lehn. In dem Lehnregister dieses Jahres wird er als verstorben bezeichnet. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts war das Gut im Besitz der Familie v. Oltmann, die es wohl infolge einer Heirat mit einer Erbtochter Heede erhalten hatte und die den Namen Heede eine Zeitlang als Beinamen führte, sich später aber nur v. Heede benannte.
Am 6. April 1390 ließen Coep Oltmann genannt v. Heede, seine Frau Pelleke und seine Kinder einen Eigenbehörigen frei und verkauften ihm das bisher von ihm bebaute Erbe, am 22. Januar 1400 wurde von Coep und seinen Kindern eine gleiche Rechtshandlung mit einem anderen Eigenbehörigen abgeschlossen. In der Aufzählung der mit dem Bischof Otto von Münster gegen den Grafen Claus von Tecklenburg verbündeten Streitkräfte vom 3. April 1399 wird Coep Oltmann ohne den Beinamen aufgeführt. Im Besitz von Heede folgte ihm sein Sohn Steven, der am 8. Mai 1412, als er mit seiner Frau Geseke und seinen Kindern einen Eigenbehörigen freiließ, noch den Doppelnamen führte, sich in späteren Urkunden jedoch nur v. Heede benannte. 1423 und 1426 wurde er mit der Wohnung zu Heede belehnt. Im Jahre 1457 war er verstorben. Ihn beerbten seine Söhne Coep und Werenbold. Coep als der ältere erhielt 1458 und 1467 die Belehnung mit Heede.
Die Brüder gehörten am 4. Juli 1463 mit zu den Schiedsrichtern in einem Streit der Ortschaften Brual und Diele wegen Weidegerechtigkeiten. Am 16. Oktober 1467 schlossen sie einen Erbvertrag, in dem Coep mit seiner Frau Mette seinem Bruder Werenbold gegen eine Geldabfindung seinen Anteil an dem Hause Heede, der Kirche und der Kapelle beim Hofe und den umliegenden Grundstücken überließ. Coep erhält dafür bestimmte Ländereien und die Hälfte der Markengerechtigkeit in der Heeder Mark, die bisher zum Gute gehört hatte. Bezüglich einer Abgabe an den Pfarrer in Heede, der von dem Gut jährlich je 20 Scheffel Roggen, Gerste und Hafer, Gras für 2 Kühe und 12 Pfennige zu beziehen hatte, wurde vereinbart, dass diese je zur Hälfte von den Brüdern getragen werden sollte. Coep erbaute sich auf seinem Anteil eine eigene Wohnung, aus der der später Scharpenburg genannte Rittersitz entstanden ist.
Werenbold v. Heede war vermählt mit Walburg v. Langhals, der Erbtochter des Gutes Landegge. Beide Eheleute erbauten im Jahre 1484 die jetzt noch stehende Heeder Kirche, worauf eine in deren Turm befindliche Tafel hinweist:
„Im Jahre nach der Geburt Christi 900 ist diese kerke noch gewesen ein Kapelle an dat Huis to Hede. Dar na als man schreef 1484 hebbe die wohledel und ehrenvest Wermolt von Heede und seine liebe Houißfrow die ock edel geboren Walburgis Lankhals gottsaliger Gedechtniß diese Kerke grotter laten bouwen ock mit Wiedenhuiß und Hoengewaß ingeliken andere Ländern und sunsten ton Ehre Gottes gegewen und gestiftet.“
Werenbold wohnte auf Heede, auf seinen Antrag wurde jedoch 1494 der Sohn seiner mit Coep Hatte vermählt gewesenen Schwester Daye namens Claus Hatte mit dem Gute belehnt, ebenso 1499. Im Jahre 1509 erhielt jedoch Werenbolds Sohn Melchior wieder die Belehnung mit Heede. Als mütterliches Erbteil besaß er dazu einen Teil des Gutes Landegge, während dessen anderer Teil an seine mit Gottschalk v. Maneel vermählte Schwester Agnes fiel. Eine weitere Schwester Cäcilie war von 1464 bis 1496 Äbtissin von Börstel. Melchior verkaufte mit seiner Gattin Dirik 1514 eine ewige Rente aus seinem Hofe zu Altharen. Im Jahre 1530 war er Richter in Aschendorf; mit Heede wurde er nach 1536 belehnt. Ihm folgte sein mit Lydtmod v. Schwiecker zu Schwieckering vermählter Sohn Wermolt, belehnt 1545 bis 1567, der 1539 als Richter in Düthe auftritt. Sein Sohn und Nachfolger Melchior vermählte sich mit Letma v. Campe zu Campe, er wird bis 1594, dem Jahre seines Todes, in den münsterschen Landtagslisten aufgeführt. Vielleicht gezwungen durch die ungünstigen Zeitverhältnisse hatte er große Schulden auf seine Güter aufnehmen müssen, die er nicht wieder abtragen konnte. Deshalb wurde sein Hauptgläubiger Bernhard v. Drolshagen zu Lütgenbeck am 29. Juli 1591 in den Nießbrauch der Heeder Güter, besonders in den zu Heede gehörenden halben Zehnten zu Börger und Fullen eingesetzt. Melchiors gleichnamiger Sohn und Erbe heiratete Margarethe v. Drolshagen, er starb im Jahre 1601. Sein Sohn Melchior wurde 1617 mit Heede belehnt. Am 21. September 1621 vermählte er sich mit Anna v. Haren zu Hopen. Von 1623 bis zu seinem Tode im Jahre 1654 wird er in den münsterschen Landtagslisten genannt. Ihn beerbte sein Sohn Johann Otto, von dem am 14. Mai 1665 berichtet wurde, dass er seine Dienstmagd so arg verprügelt hätte, dass sie nach einer Stunde an den erlittenen Verletzungen gestorben wäre. Der Drost des Emslandes ordnete eine strenge Untersuchung an, ließ die Leiche amtlich besichtigen und das Haus Heede mit Wachen besetzen. Johann Otto war nach der Tat auf holländisches Gebiet nach der Bourtange geflohen. Im Jahre 1670 war er als letzter männlicher Sproß seines Geschlechtes verstorben. Heede und Landegge (Goseburg) gingen über auf seine ihn überlebenden Schwestern Margarethe Lucia, die mit dem Obrichtwachtmeister Johann Heinrich Clute, und Katharina Walburg, die mit Adam Bernhard v. Buchholtz vermählt waren. Diese konnten den verschuldeten Besitz jedoch nicht halten und verkauften ihn an den Erbkämmerer des Fürstentums Münster Franz Wilhelm Freiherrn v. Galen, der 1674 mit den Osnabrücker Lehen des Gutes belehnt wurde.
Heede vererbte sich mit den Galenschen Stammgütern auf seine Nachkommen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind in Einzelpachtungen vergeben. Das Herrenhaus, das neben der Kirche lag, ist um 1855 niedergelegt worden.
Die Grenze zwischen dem Gut und der Gemeinde Herbrum bildete früher die Ems. Diese verlegte ihren Lauf. Am 16. April 1852 teilten sich die beiden Anlieger der Länge nach in das trocken gelegte alte Flussbett, wodurch das Gut einen Zuwachs von etwa 6 ha erhielt.
Heede besaß die Landtagsfähigkeit. Am 27. November 1769 wurden Clemens August und am 23. Dezember 1770 Ferdinand Carl v. Galen von ihm bei der münsterschen Ritterschaft aufgeschworen. Das Gut war berechtigt zur niederen Koppeljagd im ganzen Amt Meppen und fischereiberechtigt in der Ems und den stehenden Gewässern der Heeder Mark, die in ganzem Umfang dem Gut bzw. Scharpenburg zehntbar war und in der es ausgedehnte Gerechtigkeiten besaß. In der Kirche in Heede hatte es Erbbegräbnis und Kirchenstühle. Ferner war es im Besitz des Asylrechtes, nach dem sich Verbrecher ein Jahr und einen Tag unbehelligt auf dem Gut aufhalten konnten.
Erbkämmerer Graf Bernhard v. Galen zu Assen übereignete das nach Abtretung von etwa 38 ha an die hannoversche Siedlungsgesellschaft und Abverkauf vieler kleinerer Parzellen für Bauplätze noch 368 ha große Gut am 8. Juli 1946 seiner Tochter Marietherese unter Vorbehalt des Wiederverkaufs-, Nießbrauchs- und Verwaltungsrechtes auf Lebenszeit und der Weitervererbung nach den Galenschen Familienbestimmungen.
Quelle:
Rudolf vom Bruch
Die Rittersitze des Emslandes
Aschendorff
Münster
4. Auflage 1962